Revisionen

  • Prüfung der Jahresrechnung für alle juristischen Personen (AG, GmbH, Genossenschaft usw.)
  • Gründungs- und Kapitalerhöhungsprüfung
  • Sacheinlage- und Sachübernahmeprüfung
  • Prüfung der Aufwertung von Beteiligungen oder Immobilien
  • Sonderprüfungen



OR Art. 727ff. umschreibt die ordentliche Prüfung der Jahresrechnung durch die Revisionsstelle. Insbesondere wird die Buchführung, die Jahresrechnung, sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes überprüft. Die Revisionsstelle muss der Generalversammlung schriftlich über das Ergebnis Bericht erstatten.


Die Revision hilft Ihnen, den Fortbestand Ihrer Unternehmung zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die finanziellen Eckdaten bilden nach wie vor die Grundlage der Prüfung. Wir betrachten diese jedoch nicht isoliert, sondern auch im Zusammenhang mit Veränderungen im Wirtschaftsumfeld und wie Sie neue Marktchancen nutzen können.